Vom Winde verweht: Der Fahnenmast – Was erlaubt ist und was nicht
Zu jeder Welt- und Europameisterschaft sieht man sie in den Vorgärten – Deutschlandfahnen wehen an Flaggenmasten im Wind. Doch auch abseits dieser Großereignisse erfreuen sich Flaggen großer Beliebtheit. Egal, ob vom Lieblingsverein, dem eigenen Bundesland oder mit selbstentworfene Motive – Flaggen liegen im Trend. Schon Michel aus Lönneberga zog in dem gleichnamigen Roman von Astrid Lindgren seine Schwester Ida am Flaggenmast in die Höhe. Doch wann sind solche Masten erlaubt und was darf überhaupt gehisst werden?
Rechtliche Situation bezüglich eines Fahnenmast
Die eigene Schwester am Flaggenmast zu hissen, ist natürlich verboten. Ansonsten sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. So dürfen sowohl Vereinswappen, Länderfahnen, als auch selbst gestaltete Motive gehisst werden. Lediglich Reichskriegsflaggen oder solche mit verfassungsfeindlichen Symbolen dürfen selbstverständlich nicht gehisst werden. Auch Deutschlandflaggen mit dem offiziellen Wappen dürfen im privaten Rahmen nicht gehisst werden.
Aus diesen Materialien ist ein Fahnenmast gefertigt:
- Holz
- Aluminium
- Edelstahl
Fahnenmast: Aus diesen Teilen besteht er:
- Mast
- Bodenhülse
- Seilzug
- Unter Umständen eine Befestigungsplatte für die Bodenhülse
Für einen Fahnenmast benötigen Sie meist keine Baugenehmigung
Fahnenmasten mit einer Höhe unter 7 Metern können prinzipiell ohne eine Baugenehmigung errichtet werden. Auch für Masten mit einer Höhe bis zu 10 Metern benötigt man per se keine Baugenehmigung. Allerdings können regionale Verordnungen des Bundeslandes oder der Gemeinde die Errichtung eines Flaggenmastes einschränken. Deshalb sollten Fahnenfreunde bei solchen Masten trotzdem im örtlichen Bauamt nachfragen oder selbst die jeweils gültige Bauordnung studieren. Auf jeden Fall muss ein Flaggenmast so aufgestellt werden, dass er einen Abstand zum Nachbargrundstück von mindesten 2 Metern hat. Außerdem ist der Besitzer eines jeden Flaggenmasten für dessen sicheren Stand verantwortlich. Damit die Masten bei Stürmen zu keiner tödlichen Gefahr werden, sollten hohe Masten mit einem Fundament aus Beton aufgestellt werden. Außerdem sollte der Besitzer eines Fahnenmasts regelmäßig prüfen, ob dieser noch intakt ist und somit dessen Stabilität gewährleistet werden kann. Wer einen Flaggenmast aus Holz besitzt sollte diesen einmal im Jahr mit einem Schutzanstrich versehen. So ist der Mast vor Wasser geschützt und modert nicht.
Fazit zur rechtlichen Situation zu einem Fahnenmast:
Fahnenmasten bringen Farbe in jeden Garten und sind aus rechtlichen Gesichtspunkten relativ einfach zu errichten. Ab einer Größe von sieben Metern sollten Sie sich allerdings bei Ihrem örtlichen Bauamt bezüglich eventuell bestehender Einschränkungen informieren. Da ein Flaggenmast immer eine gewisse Beeinträchtigung Ihrer Nachbarn bedeutet, sollten Sie, um eine gute Nachbarschaft zu erhalten, diese bereits vor dem Bau eines Flaggenmasts kontaktieren und etwaige Bedenken ausräumen.
Wie wird einen Fahnenmast im Boden verankert?
Bei kleineren Masten genügt es, wenn Sie diesen direkt ins Erdreich eingraben. Bei größeren Masten muss die Bodenhülse mit einem Fundament aus Beton versehen werden. Dieses Fundament muss fachmännisch angelegt werden, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollte der Fahnenmast bei einem extrem starken Sturm doch einmal umfallen und Schäden anrichten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Fundament zwingend von einem Fachmann gegossen werden muss. Es genügt, wenn Sie selbst mit einer entsprechenden Anleitung tätig werden.
Wie groß darf die Flagge an einem Fahnenmast sein?
Um Passanten oder andere Anwohner nicht zu beeinträchtigen, ist die Größe der Fahne an einem Mast gesetzlich geregelt. Besitzt der Mast eine Höhe von bis zu acht Metern, sind Flaggen mit einer Größe bis zu 150 cm x 400 cm erlaubt. Masten mit einer Höhe bis zu zehn Metern Höhe dürfen Flaggen mit einer Größe von bis zu 150 cm x 500 cm tragen.
Was tun, wenn der Fahnenmast des Nachbarn stört?
Solange der Nachbar die Auflagen zur Größe der Fahne genauso einhält, wie den vorgegebenen Abstand zu Ihrem Grundstück, haben Sie kaum eine rechtliche Handhabe gegen den Fahnenfreund. Es empfiehlt sich deshalb ein direktes und klärendes Gespräch. Vielleicht ist Ihr Nachbar ja dazu bereit die Fahne bei starkem Wind einzuholen. So können Lärmbelästigungen durch das laute Flattern verhindert werden.