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Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Ein Scheidungsverfahren hat eine genaue Vorgehensweise vor Gericht und viele fragen sich: Was kostet eine Scheidung? Die Kosten sind vom individuellen Einzelfall abhängig.

Keine pauschale Kostenabschätzung

Was kostet eine Scheidung? Die Antwort fällt individuell aus, es kann nur schwer die pauschale Abschätzung stattfinden. Beispielsweise wäre bei dem Verfahrenswert von ca. 4000 Euro dann die Summe für Anwalts- und Gerichtskosten ca. 1000 Euro. Bei einem „Streitwert“ von ca. 240000 Euro (Haus etc.), kann die Scheidung jedoch auch 5000 und mehr Euro kosten. Vom Ablauf her beginnt die Scheidung immer mit dem Einreichen des jeweiligen Scheidungsantrages. Dann wird der Scheidungsantrag durch das Familiengericht an die Gegenpartei, das ist der andere Ehepartner, stellen. Dieser kann ablehnen oder zustimmen. Falls er ablehnt, kann dennoch die Scheidung nach drei Jahren Trennung vollzogen werden. So sind die Gesetze in Deutschland.

Einvernehmlich oder strittig?

Wie eine Scheidung abläuft und was sie kostet, hängt auch davon ab, ob sie strittig oder einvernehmlich abläuft. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist zwischen dem Paar alles geregelt und sie müssen vor dem Amt noch den Versorgungsausgleich regeln. Das übernimmt das Familiengericht. Es genügt ein Rechtsanwalt. Die strittige Scheidung hingegen, die oftmals wegen der Scheidungsfolgesachen strittig ist, benötigt immer zwei Anwälte. Das wird dann teurer. Beim Versorgungsausgleich erhalten beide Ehepartner wichtige Formulare, die sie dann ausfüllen sollen und an das Gericht zurücksenden. Dan wird ein Scheidungstermin festgelegt vor Gericht.

Scheidungsbeschluss

Der Rechtsanwalt hat hier die Aufgabe, die Voraussetzungen des Scheidungsantrages nachzuweisen und darzulegen. Im Scheidungsantrag soll der Zeitpunkt einer Trennung genau festgelegt werden. Der Richter kann immer nur dann eine Scheidung aussprechen, wenn man mindestens ein Jahr lang getrennt lebt. Eine Scheidung ist ein ganz detailliert gesetzliches Verfahren. Sie ist genau vorgegeben vom Gesetzesgeber und man kann darauf nur sehr bedingt Einfluss nehmen.
Es gibt auch die Scheidungsfolgevereinbarung, die man im Idealfall mit dem Scheidungsverfahren treffen kann.
Sie regelt dann alle Scheidungsfolgen genau und so werden strittige Themen vermieden. Denn es steht fest: Ein Streit verzögert eine Scheidung immer und macht sie teurer. Wer nur wenig Geld besitzt, hat den Anspruch auf die Verfahrenskostenhilfe. Sie wird auch Prozesskostenhilfe genannt. Hier übernimmt der Statt ganz oder teilweise die Verfahrenskosten. Wichtig ist für beide Ehepartner, dass sie sich gleich zu Beginn im Klaren darüber sind, je mehr strittige Fragen vorhanden sind, umso teurer wird die Scheidung.