Finanzen

Steuererklärung im Erststudium: Lohnt sich das?

Wenn man nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, so kann sich natürlich die Frage stellen, ob man zukünftig eine Steuererklärung bei seinem Finanzamt einreicht. Diese Frage stellt sich gerade, da viele Studenten mit der Aufnahme der Studientätigkeit, ergänzend auch einem Studentenjob nachgehen und damit ein Einkommen haben. Und gerade dann kann sich die Abgabe einer Steuererklärung mit Hilfe von einem Steuerberater lohnen, wie man nachfolgend erfahren kann. 

Steuererklärung und Studium

Die Erklärung der Steuer erfolgt immer für ein Kalenderjahr und muss jedes gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt werden. Hinsichtlich der Zuständigkeit vom Finanzamt, so ist das Finanzamt zuständig, wo man seinen Wohnsitz hat. Für Studenten kann sich durchaus die Frage stellen, ob sie ihre Steuer erklären. Grundsätzlich kommt es hier immer auf den Einzelfall an. So kommt es darauf an, ob man über ein Einkommen verfügt. Das ist nämlich Voraussetzung, um überhaupt eine Steuererklärung einreichen zu können. Auf die Höhe vom Einkommen kommt es hierbei nicht an. Gerade für Studenten kann sich hier die Abgabe der Steuererklärung anbieten, wenn man ergänzend zum Studium, beispielsweise einem Studentenjobnachgeht oder anderweitig ein Einkommen hat. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nicht. Möchte man jetzt als Student seine Steuer erklären, so sollte man sich an einen Steuerberater Neu Ulm wenden. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme der Dienste von einem Steuerberater gibt es nicht. Doch gerade bei einer Steuererklärung gibt es zahlreiche Fallstricke. So muss zum Beispiel die Steuererklärung innerhalb einer festen Frist eingereicht werden, damit diese vom Finanzamt berücksichtigt werden kann. Auch muss die Steuererklärung auf amtlichen Vordrucken vom Finanzamt erfolgen. Und letztlich macht eine Steuererklärung durch einen Steuerberater einen Sinn, weil dieser genau weiß, was man letztlich gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann oder nicht. Das Ziel der Steuererklärung ist es ja in der Regel, das man eine Rückerstattung bekommt. Schließlich möchte ein Steuerberater ihnen helfen und ein Gefühl von Sicherheit geben. Dementsprechend sollten in der Regel auch die Kanzleien eingerichtet und gepflegt sein. Man möchte sich als Mandant dort willkommen fühlen.

Vieles kann man absetzen

Natürlich werden sich viele Leser die Frage stellen, was kann man als Student überhaupt von der Steuer absetzen? Grundsätzlich können sich hier eine Vielzahl an Ausgaben anbieten. So kann man zum Beispiel Ausgaben absetzen, die man für Materialien für das Studium gebraucht hat. Das können Bücher sein, aber auch die Inanspruchnahme von Unterrichtsleistungen wie von einer Nachhilfe. Ist man als Student Mitglied in einem Verein, zum Beispiel von einem Förderverein der Universität und zahlt man Mitgliedsbeiträge, so kann man diese Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen. Und wie man daran erkennen kann, gibt es zahlreiche Ausgaben. Wichtig ist bei den Ausgaben nur eines, man muss die Belege aufheben. Teilweise bekommt man auch spezielle Belege, wie eine Spendenquittung für Mitgliedsbeiträge oder Spenden an einem Verein. Diese Belege sind zum einen für einen Steuerberater Neu-Ulm sehr wichtig, wenn es um die Erstellung der Steuererklärung geht. Schließlich kann man seine Steuer nur erklären, wenn man auch eine Übersicht zu seinen Einnahmen und Ausgaben hat. Zudem sind Belege und die Aufbewahrung der Belege notwendig, falls diese vom Finanzamt geprüft werden sollen.

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